Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen: Welche Einreisebedingungen gelten für Uruguay? Welche Nebenkosten kommen beim Erwerb einer Immobilie auf mich zu? Wie hoch sind die monatlichen Belastungen für Haus- und Grundbesitzer in Uruguay?

Fragen zur Einreise bzw. Einwanderung

Für eine Einwanderung nach Uruguay sind in Deutschland folgende Dokumente zu besorgen:
(Zu den Bestimmungen für Österreich erkundigen Sie sich bitte hier, für die Schweiz hier. Andere Staatsangehörige können sich an die uruguayische Botschaft bzw. das uruguayische Generalkonsulat ihres Landes wenden.)

  1. Gültiger Reisepass (mind. noch 6 Monate gültig) und zwei Kopien dieses Passes
  2. Internationales Führungszeugnis des Landes, in dem Sie die letzten 5 Jahre gemeldet waren. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einwanderung nicht älter als 3 Monate sein und muss vom Bundesamt für Justiz überbeglaubigt werden. (nur erforderlich für Familienmitglieder über 14 Jahren)
  3. Internationale Geburtsurkunde, überbeglaubigt von der zuständigen Bezirksregierung
  4. Falls zutreffend, internationale Heiratsurkunde, überbeglaubigt von der zuständigen Bezirksregierung
  5. Falls zutreffend, Scheidungsurteil
  6. Ein notarieller Nachweis, dass Sie entweder eine Tätigkeit ausüben, die es Ihnen und gegebenenfalls Ihrer Familie ermöglicht, in Uruguay leben zu können, oder dass Sie über Mittel verfügen, die Ihnen ermöglichen, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Diese Dokumente müssen beim jeweils zuständigen uruguayischen Konsulat eingereicht und beglaubigt werden.

In Uruguay müssen Sie sich vor Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung beim Gesundheitsministerium ein Gesundheitszeugnis besorgen. Dazu benötigen Sie:

  1. Ihren Reisepass
  2. Ein aktuelles Passbild
  3. Bescheinigung über Tetanus-Impfung (Impfpass)

Außerdem bitte beachten:

  1. Die letzte Nahrungsaufnahme muss mind. 4 Std. zurückliegen (gilt nicht für Kinder bis 12 Jahren)
  2. Falls Sie kein Spanisch sprechen, muss ein Dolmetscher mitgebracht werden.

Nach entsprechenden Untersuchungen erhalten Sie in der Regel nach ca. 7 Werktagen eine Mitteilung über die Ergebnisse des Gesundheitstests.

Vor Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung müssen sämtliche in Deutschland besorgten Dokumente und das Gesundheitszeugnis vom Außenministerium in Uruguay (Ministerio de Relaciones Exteriores) überbeglaubigt werden.

Der Antrag auf die Aufenthaltsgenehmigung muss innerhalb von 6 Monaten nach der Einreise in Uruguay beim Innenministerium (Ministerio del Interior) gestellt werden.

Diese Angaben beruhen auf Informationen des uruguayischen Generalkonsulats in Deutschland. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das uruguayische Generalkonsulat oder eine der anderen konsularischen Vertretungen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier.

In Verbindung mit dem Erhalt der langfristigen Residencia darf der private Hausstand (Hausrat, Möbel etc.) zollfrei nach Uruguay eingeführt werden, solange es sich um normale, im Haushalt verwendete Gegenstände handelt. In der Zeit zwischen Beantragung und Bestätigung der Aufenthaltsgenehmigung (rechnen Sie mit 0,5 bis 1,5 Jahren) ist die Einfuhr des Hausstands ebenfalls möglich, sofern in Höhe des eingebrachten Güterwertes eine Sicherheit für den Zoll hinterlegt wird. Diese kann erfolgen in Form von Bargeld, staatlichen festverzinslichen Wertpapieren oder, sofern bereits Immobilienbesitz in Uruguay vorhanden ist, in Form einer speziellen Versicherung bei der Banco de Seguros del Estado (BSE). Das Sicherheitsdepot wird mit Erhalt der langfristigen Aufenthaltsgenehmigung selbstverständlich wieder freigegeben.

Achtung: Unseres Wissens und nach uns vom uruguayischen Zoll gegebenen Informationen ist die Einfuhr eines Kraftfahrzeuges für Ausländer derzeit noch nicht möglich (Stand 10/17). Es kursieren immer wieder Gerüchte über eine Neuregelung. Diese bezieht sich jedoch nur auf eine Sondererlaubnis für Uruguayer, die mehrere Jahre im Ausland gelebt haben und nun in ihr Heimatland zurückkehren. Um eventuelle Probleme bei der Containereinfuhr zu vermeiden, würden wir Ihnen empfehlen, auch auf die Einfuhr von Fahrzeugersatzteilen zu verzichten.

Zwingend notwendig ist die Vorlage einer Packliste, welche vom uruguayischen Konsulat in Ihrem Heimatland vorab zu legalisieren ist. Diese Liste sollte zumindest zweisprachig (Englisch / Spanisch) ausgestellt sein und muss eine Auflistung aller Gegenstände enthalten sowie die Empfangsadresse in Uruguay und Name, Passnummer und Unterschrift des Absenders. Ein Muster finden Sie hier.

Grundsätzlich ist der Versand eines Containers nach Uruguay natürlich kein Problem, da es aber einerseits sowohl auf der europäischen Seite als auch hier in Uruguay eine geradezu unübersehbare Menge an Firmen gibt (Speditionen, Reedereien, Schiffsmakler), die einen damit verbundenen Service anbieten, und da andererseits den meisten Leuten naturgemäß jede Kenntnis in diesem nicht ganz unkomplizierten Geschäft fehlt, gibt es kaum ein anderes Gebiet, auf dem die Erfahrungen und schließlich auch der finanzielle Aufwand der Einwanderer so unterschiedlich ausfallen.

Zunächst gibt es die vermeintlich unkomplizierteste Möglichkeit, eine Spedition mit der gesamten Abwicklung zu betrauen. In diesem Fall sollte es eigentlich so sein, dass man sich um nichts weiter zu kümmern braucht – dafür zahlt man bei einem solchen Rundum-Service schließlich. In der Regel wird das auch sicher funktionieren, aber leider kennen wir mittlerweile einige Fälle, in denen sich der Glaube daran als falsch und nicht selten auch sehr teuer erwiesen hat.

Um das zu verstehen, sollte man wissen, dass es kein Unternehmen gibt, welches den kompletten Transport von Haus zu Haus inklusive der nötigen Hafen- und Zollabwicklungen aus einer Hand bieten kann. Speditionen müssen zwangsläufig mit Partnern arbeiten, das heißt zum Beispiel mit einer Reederei für die Verschiffung selbst, einem Schiffsmakler (in Uruguay: Despachante) für die Hafen- und Zollabwicklung und unter Umständen einem zusätzlichen Transportunternehmen, welches schließlich für die Überführung des Containers zu Ihrem neuen Zuhause in Uruguay sorgt.

Da Sie aber bei der Abwicklung über einen Spediteur das ganze Paket unterschiedlicher Leistungen der verschiedenen Unternehmen zusammen bezahlen, kann schnell die Kostentransparenz verloren gehen und es kann darüber hinaus nicht ganz selten auch zu u. U. sehr teuren Kommunikationsproblemen zwischen den beteiligten Firmen kommen.

Wir wollen damit keinesfalls sagen, dass es nicht sehr gute und auch preiswerte Speditionen gibt, aber wir haben Fälle erlebt, in denen bei den beteiligten Unternehmen der eine nichts vom anderen wusste, der dringend nötige zügige Informationsfluss untereinander nicht erfolgte und Container aus diesem Grunde viele teure Tage lang im Hafen auf ihren Abtransport warteten. Das Problem für die Kunden bestand in diesen Fällen vor allem darin, dass keines der Unternehmen sich für die eingetretenen Verzögerungen verantwortlich zeigte und es schließlich und endlich immer am Anderen bzw. in letzter Konsequenz am uruguayischen Zoll gelegen haben soll.

Falls Sie den Auftrag für den Transport Ihres Containers an eine Spedition vergeben, sollten Sie darauf achten, dass Sie einen genauen Überblick über die einzelnen Kostenfaktoren haben.

Die Kosten teilen sich wie folgt auf:

  1. Die Beladung des Containers (falls keine eigene Beladung erfolgt)
  2. Der Transport des Containers zum Hafen in Europa
  3. Die sogenannten Terminal Handling Charges (THC) im Heimathafen
  4. Der Container selbst bzw. dessen Verschiffung
  5. Die Terminal Handling Charges (THC) in Montevideo
  6. Die Kosten für die Abwicklung beim uruguayischen Zoll
  7. Der Schiffsmakler oder sog. Despachante, der sich um die gesamte Abwicklung im Hafen Montevideo kümmert
  8. Kosten für den Zollmitarbeiter, der den Inhalt des Containers überprüft
  9. Transport des Containers innerhalb von Uruguay
  10. Entladung des Containers (falls gewünscht)

Die meist kostengünstigere Alternative zur Abwicklung über eine Spedition ist natürlich eine individuelle Beauftragung der verschiedenen Unternehmen. Das ist bei weitem nicht so kompliziert, wie es zunächst scheinen mag.

Wir persönlich haben mit so einer individuellen Lösung die besten Erfahrungen gemacht und helfen unseren Kunden auch hier gern weiter.

Egal, für welche Lösung Sie sich letztendlich entscheiden, Sie sollten einige grundsätzliche Tipps beachten:

  1. Lassen Sie sich auf keinen Fall zum „günstigen“ Kauf eines eigenen Containers überreden. Bei der Einfuhr würde ein solcher Container verständlicherweise nicht zum „Hausrat“ gezählt und entsprechend verzollt. Das kann sehr teuer werden.
  2. Bereiten Sie Ihr Umzugsgut für den Transport vor: Verwenden Sie stabile Kisten, am besten Umzugskartons, schützen Sie feuchtigkeitsempfindliche Teile, vor allem Elektronik wie Computerzubehör zusätzlich mit Folie, verpacken Sie Möbel und sperrige Teile in Kartonagen, z. B. Rollwellpappe, nummerieren Sie alle Kisten bzw. Umzugsstücke (s. Bedingungen für die Einfuhr der persönlichen Habe ), besorgen Sie ausreichend Zurrgurte und Decken zum Polstern.
  3. Unabhängig davon, ob Sie den Container selbst beladen oder ihn beladen lassen, achten Sie auf eine absolut transportsichere Beladung. Die schwersten Sachen sollten dabei zuunterst beladen werden und gleichmäßig im Container verteilt sein. Hier gilt wirklich: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – wir können das auch aus eigener Erfahrung nicht deutlich genug sagen. Denken Sie daran: Der Container und damit Ihr Hab und Gut müssen unterwegs einiges aushalten.
  4. Falls Sie den Container selbst beladen möchten, lassen Sie ihn freitags anliefern. Das kostet oft kaum mehr als an jedem anderen Wochentag, aber Sie haben das ganze Wochenende Zeit zum Packen, da der Container in der Regel erst am Montag wieder abgeholt wird.
  5. Achten Sie darauf, dass der Container in Ihrem Beisein verplombt wird. Diese Verplombung darf später auch nur in Ihrem Beisein wieder entfernt werden. Zusätzlich zur Verplombung ist es ratsam, den Container mit einem eigenen Schloss zu verschließen.
  6. Nach der Bezahlung der Containerverschiffung erhält man die sogenannte Bill of Lading (BOL). Lassen Sie sich für den Fall, dass Sie eine Spedition mit der gesamten Abwicklung betrauen, auf jeden Fall eine Kopie dieses Dokuments geben, denn die BOL ist der Nachweis, dass Sie der Eigentümer des Umzugsguts sind, so etwas wie der KFZ-Brief Ihrer Containerfracht, ohne den der Container nicht aus dem Ankunftshafen zu bekommen ist.

Wir selbst können Ihnen bei den für die Einwanderung nötigen Behördengängen nicht helfen, nennen unseren Kunden aber gerne Personen, die die nötige Erfahrung haben und nach unserer Einschätzung seriös, zuverlässig und zu fairen Preisen arbeiten, wobei Sie sich darauf verlassen können, dass Ihnen durch unsere Vermittlung keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Hier wie auch in anderen Fällen helfen wir mit unseren Erfahrungen gerne weiter und können Ihnen sicher entsprechende Empfehlungen geben. Wir helfen, wo immer es uns möglich ist und sind bemüht, auch hier auf unseren Internet-Seiten ausführlich über Uruguay zu informieren. Wir freuen uns, wenn uns das einigermaßen gelingt und selbstverständlich vor allem dann, wenn Ihnen unser Angebot gefällt und Sie den Kontakt zu uns suchen.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass für uns zunächst einmal ein grundsätzliches Interesse am Kauf einer Immobilie ausschlaggebend ist. Ohne eine Kaufabsicht können wir keine generelle Beratung zu Land und Leuten oder auch bezüglich einer evtl. angedachten Einwanderung nach Uruguay geben.

Fragen zum Immobilienkauf

Eindeutig Ja! In Uruguay kann grundsätzlich jeder, unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft, Grund und Boden bzw. Immobilien erwerben, wobei es für ausländische Investoren keinerlei Nachteile gibt. Ganz besonders muss in diesem Zusammenhang der per Gesetz garantierte Schutz in- und ausländischer Investitionen hervorgehoben werden, der weit über internationalem Standard liegt. Auch dabei gilt eine absolute Gleichbehandlung ausländischer und inländischer Investoren.

Neben der Maklercourtage (3 % zuzüglich 22 % IVA) müssen Sie mit folgenden Nebenkosten rechnen:

Der Anwalt/Notar verlangt 3 % vom Kaufpreis zuzüglich 22 % IVA.

Für Zertifikatssiegel, Registereintragungen und -umschreibungen sowie sonstige Kosten (Banküberweisung, evtl. Übersetzungen, etc.) sollten Sie ca. 1.500 – 2.000 US$ einplanen.

Für eine eventuell in Frage kommende, notarielle Personenvollmacht werden ca. 450 US$ berechnet.

Das Katasteramt bestimmt je nach Lage und Zustand des Hauses einen sogenannten Realwert (Sie können davon ausgehen, dass dieser weit unter dem Kaufpreis liegt.) und berechnet hiervon 2 %.

(Stand 03/23)

Wasserkosten: Zwei-Personen-Haushalt ohne Gartenbesprengung und Pool: rd. 25 US$

Stromkosten: Zwei-Personen-Haushalt rd. 80 US$

Internet ADSL / Antel: je nach Vertrag bis rd. 50 US$

Telefonkosten: individuell, Grundgebühr rd. 10 US$

Contribución (entspricht der deutschen Grundsteuer inklusive Müllabfuhr, Straßenerhalt und -reinigung, etc.): individuell je nach Ort, Grundstücks- und Hausgröße,

dazu zwei Beispiele: Balneario Solís, Hauswert 350.000 US$, ca. 650 US$ jährlich; Punta del Este, Hauswert 500.000 US$, ca. 1.600 US$ jährlich (bei Vorabzahlung im Januar und damit verbundenen 20 % Rabatt)

Wir offerieren Objekte nur dann, wenn sie nach unserer Einschätzung ein faires Preis-Leistungsverhältnis bieten, wobei wir in unsere Beurteilung natürlich auch spezielle Faktoren einfließen lassen müssen, die sich einer objektiven Bemessungsgrundlage manchmal entziehen, z. B. bei sehr exponierten Lagen mit Meerblick. Das bedeutet natürlich keineswegs, dass die Preise grundsätzlich nicht verhandelbar seien, aber der Glaube und die manchmal zu lesende Einschätzung, dass die Immobilienpreise in Uruguay mehr oder weniger generell mindestens 20 % zu hoch angesetzt seien, entspricht nicht der Wahrheit. Wenn der Verkäufer das Gefühl hat, man nehme sein Angebot nicht ernst und halte es für entsprechend überhöht, wird er u. U. jedes weitere Verkaufsgespräch von vornherein ablehnen. Hier ist es üblich, Preisverhandlungen erst dann zu führen, wenn es bei Einigung auch wirklich zum Vertragsabschluss kommen soll. Wir können Ihnen im konkreten Einzelfall sagen, auf welches Angebot der Verkäufer evtl. eingehen würde.

Selbstverständlich gibt es auch hier entsprechende Register, welche die Eigentums- und Grundstücksverhältnisse sicher regeln und schützen.

Rechtlich abgesicherte und ausführliche Verträge sichern die lastenfreie Umschreibung und die Eigentumsübertragung. Wir empfehlen Ihnen bei Bedarf gern renommierte Anwaltskanzleien in Montevideo oder Punta del Este.

In den meisten Fällen gibt es zwar Grundrisse, aber diese liegen in der Regel zusammen mit den Wertdokumenten des Hauses im Depot eines Notars oder in einem Banksafe. Der Hauseigentümer hat nur selten eine Kopie. Auch wenn es nach europäischen Maßstäben schwer verständlich ist: Hier in Uruguay kauft man Immobilien “wie gesehen”, daher werden die Bauzeichnungen üblicherweise erst zusammen mit den sonstigen Unterlagen beim Vertragsabschluss übergeben.

Sollten Sie nach einer ersten Besichtigung bei ernsthaftem Interesse vorab die Baupläne wünschen, so werden wir uns gerne im Einzelfall darum bemühen.

In Uruguay gibt es in dieser Hinsicht keine Grundlage, die in etwa der DIN-Norm entspräche, daher sind die Berechnungen bzw. Angaben der Verkäufer sehr individuell. Häufig wird von der gesamten bebauten Fläche gesprochen, d. h. dass teilweise auch Terrassen, der Parrillero und der Pool mit eingerechnet werden.

Wir haben keine Möglichkeit bei der Finanzierung einer Immobilie zu helfen. Es ist für Ausländer in Uruguay extrem schwierig, Kredite zu erhalten. Die meisten Banken lehnen das von vornherein ab. In Einzelfällen lässt sich höchstens mit dem Verkäufer der Immobilie eine Vereinbarung treffen. Wir können allerdings aus Erfahrung sagen, dass dies wirklich nur in Ausnahmefällen geschieht.

Die Einfuhr von Bargeld im Wert von über 10.000 US$ muss bei der Einreise angemeldet werden. Je nach Höhe des Kaufpreises kann die 10 %ige Anzahlung beim Notar in bar erfolgen, das ist durchaus üblich. Die verbleibenden 90 % sollten jedoch überwiesen werden. Uruguay legt erheblichen Wert darauf, nicht zu den Geldwäscheländern gezählt zu werden, daher verlangen die hiesigen Banken bei Überweisungen über 10.000 US$ einen Herkunftsnachweis. Aus all diesen Gründen ist eine Barzahlung nicht üblich und nicht erwünscht. Wir wollen zwar nicht völlig ausschließen, dass es in Ausnahmefällen evtl. möglich ist, aber wir lehnen Bargeschäfte grundsätzlich ab.

Grundsätzlich nein, wobei wir in Einzelfällen gerne bereit sind, zu helfen.

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