Ein Immobilienkauf in Uruguay ist für Ausländer vollkommen unproblematisch. Investitionen aus dem Ausland werden von der Regierung gefördert und stehen unter staatlichem Schutz. Ausländische Investoren genießen die gleichen Rechte wie Einheimische und können jegliche Tätigkeit ausüben.
Investitionen in Immobilien unterliegen keinerlei Beschränkungen. Für den Kauf benötigen Sie lediglich einen gültigen Reisepass. Nicht einmal eine persönliche Anwesenheit in Uruguay ist zwingend notwendig. Mit einer notariellen Vollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens mit dem Kauf betraut werden.
Vor dem eigentlichen Kaufvertrag kommt es in der Regel zu einer sogenannten “Reserva”. Mit dieser Reservierung verpflichten sich beide Parteien zu einer Vertragsstrafe von 10 %, in Einzelfällen auch bis zu 20 %, die jeweils von der Partei zu leisten wäre, die eine eventuelle Nichterfüllung zu verschulden hätte. Als Sicherheit wird hierzu vom Käufer die vereinbarte Vertragsstrafe in bar auf einem Notarander-Konto hinterlegt. Der Verkäufer seinerseits übergibt hierzu sämtliche Papiere inklusive des Titels, womit ein weiterer Verkauf an einen Dritten zunächst einmal ausgeschlossen ist.
Nach der Reservierung erfolgt die notarielle Überprüfung diverser Register und der Eigentumsverhältnisse, die durchschnittlich 6 bis 9 Wochen in Anspruch nimmt. Hinsichtlich der Dauer dieser Überprüfung ist auch der in der Reservierung vereinbarte Zeitrahmen entscheidend.
Im Moment der eigentlichen Kaufvertrags-Unterzeichnung ist, anders als in Deutschland, direkt der Kaufpreis zu zahlen. Zeitgleich erfolgt die Übergabe des Besitzes durch Aushändigung der Schlüssel.
Im Einzelfall kann zwischen Reservierung und Hauptvertrag eine Art Kaufversprechen (Promesa de la Compraventa) vereinbart werden, welches bereits eine Besitznahme des Objektes gegen eine Teilkaufpreiszahlung an den Verkäufer ermöglicht, nämlich dann, wenn in dem vereinbarten Zeitrahmen bestimmte Anforderungen noch nicht erfüllt sein sollten.
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