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4. Kann ich als Ausländer in Uruguay Immobilien kaufen, ohne die Aufenthaltsgenehmigung zu besitzen bzw. zu beantragen?

Geschrieben von vanBevern auf 22. September 2017
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Eindeutig Ja! In Uruguay kann grundsätzlich jeder, unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft, Grund und Boden bzw. Immobilien erwerben, wobei es für ausländische Investoren keinerlei Nachteile gibt. Ganz besonders muss in diesem Zusammenhang der per Gesetz garantierte Schutz in- und ausländischer Investitionen hervorgehoben werden, der weit über internationalem Standard liegt. Auch dabei gilt eine absolute Gleichbehandlung ausländischer und inländischer Investoren.

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